Besuch einer sog. Jüngerschaftsschule ist Berufsausbildung
Datum: 01.03.2012
Kurzbeschreibung: Der 11. Senat hat mit Urteil (Az.:11 K 1908/10) entschieden, dass der Besuch einer sog. Jüngerschaftsschule Berufsausbildung darstellt und daher ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
