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Besuch einer sog. Jüngerschaftsschule ist Berufsausbildung

Datum:  01.03.2012

Kurzbeschreibung:  Der 11. Senat hat mit Urteil (Az.:11 K 1908/10) entschieden, dass der Besuch einer sog. Jüngerschaftsschule Berufsausbildung darstellt und daher ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Pressemitteilung Nr. 3/2012

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