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Nachtbriefkasten

Bei der Einreichung von Klagen oder sonstigen Schriftstücken können die kraft Gesetzes oder vom Gericht eingeräumten und gesetzten Fristen bis zu deren Ablauf um 24.00 Uhr durch Einwurf in den Nachtbriefkasten gewahrt werden. Wenn also z.B. die Frist zur Einreichung einer Klage am Donnerstag, den 14. Januar endet, kann der Schriftsatz, mit dem die Klage angebracht wird, noch bis zur letzten Minute, d.h. bis 23.59 Uhr beim Gericht eingeworfen werden. Andererseits handelt es sich bei einem Gerichtsverfahren um ein streng formalisiertes Verfahren. Dies bedeutet unter anderem, dass Fristen grundsätzlich nicht überschritten werden dürfen; sonst wird die Klage oder der Antrag als verspätet behandelt und z.B. die Klage kostenpflichtig als unzulässig abgewiesen.
Um dem/der Steuerpflichtigen oder seinem/seiner Vertreter/-in zu ermöglichen, die Frist auch tatsächlich bis zur letzten Minute ausnutzen zu können, existieren bei den Gerichtsteilen in Stuttgart und Freiburg sog. Nachtbriefkästen. Durch einen internen Mechanismus wird sichergestellt, dass der Brief, der nach Schluss der allgemeinen Bürozeit, aber vor Mitternacht eingeworfen wurde, ein anderes Eingangsdatum als derjenige Brief erhält, der nach Mitternacht, aber noch vor Dienstbeginn des nächsten Tages eingeworfen worden ist.

Nachtbriefkasten in Stuttgart

Der Nachtbriefkasten in Stuttgart befindet sich direkt am Haupteingang auf der linken Seite.



Das Bild zeigt den Nachtbriefkasten in Stuttgart

Nachtbriefkasten in Freiburg

Der Nachtbriefkasten in Freiburg befindet sich direkt am Haupteingang rechts vor der Eingangstür.



Das Bild zeigt den Nachtbriefkasten in Freiburg

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