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Prozesskostenhilfe

Die Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz garantiert jedem Bürger das Recht auf Anrufung der Gerichte. In finanzgerichtlichen Verfahren entstehen jedoch mit Erhebung der Klage oder des Antrags Gerichtsgebühren. Damit auch Bürger mit geringem Einkommen die Möglichkeit haben, vor Gericht ihre Rechte zu verfolgen, kann im Rahmen der Prozesskostenhilfe finanzielle Unterstützung für das gerichtliche Verfahren gewährt werden.

Prämisse ist, dass ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt wird. Diesem Antrag ist eine Erklärung auf amtlichem Vordruck über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen. Gleichzeitig sind mit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Nachweise (Lohnabrechnung, Bescheid über die Bewilligung von Arbeitslosengeld II, etc. beizufügen) sowie ein aktueller Kontoauszug über den letzten Kalendermonat einzureichen.

Weitere Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist, dass die Klage oder der Antrag hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.

Anhand der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse entscheidet das Gericht, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller (künftig: Antragsteller) keine, nur teilweise oder nur in Raten die Prozesskosten leisten kann, § 114 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO). Grundlage hierfür ist das verbleibende Einkommen sowie das einzusetzende Vermögen des Antragstellers, § 115 Abs. 1, 2 ZPO.

Soweit der Antragsteller monatliche Raten zu leisten hat, so beträgt diese 50 % des einzusetzenden Einkommens. Bei einem einzusetzenden Einkommen von mehr als 600 Euro beträgt die Monatsrate 300 Euro zuzüglich des Teils des einzusetzenden Einkommens, der 600 Euro übersteigt, § 115 Abs. 2 Satz 3 ZPO.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so darf trotzdem keine Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn die Prozesskosten vier Monatsraten und die aus dem Vermögen aufzubringenden Teilbeträge nicht übersteigen, § 115 Abs. 3 ZPO (Bagatellgrenze).

 

Das "Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenshilfe" finden Sie hier (PDF)

Das "Hinweisblatt für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenshilfe" finden Sie hier (PDF)

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