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eJustice 

Was bedeutet eJustice?

Der Begriff „eJustice“ umfasst den Einsatz elektronischer Verfahren in der Justiz. Justizaufgaben sollen unter Einsatz von Datenverarbeitungs- und Informationstechnik erledigt werden. Ziel ist im Wesentlichen der elektronische Rechtsverkehr sowie die verbindliche elektronische Akte. Für Interessierte bietet das Ministerium der Justiz und für Europa auf der Internetseite eJustice Portal - Startseite weitere Informationen zum Thema „eJustice“ an.

Elektronischer Rechtsverkehr

Bereits am 31. Juli 2017 wurde beim Finanzgericht Baden-Württemberg der elektronische Rechtsverkehr eröffnet. Bei allen Senaten können seitdem Klagen, Anträge und Schriftsätze für sämtliche Verfahren elektronisch rechtsverbindlich eingereicht werden. Voraussetzung hierfür ist die Wahl eines zulässigen und sicheren Übertragungsweges.

Seit 2013 hat sich aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben schrittweise die Kommunikation zwischen der Justiz und den Rechtsuchenden geändert. Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BGBl. I 2013, 3786) wurden die Rechtsgrundlagen geschaffen und die Finanzgerichtsordnung (FGO) entsprechend geändert. § 52a FGO enthält die Vorschriften für elektronische Dokumente. § 52a Abs. 4 FGO nennt die sicheren Übermittlungswege. Eine E-Mail gehört nicht dazu. Wenden Sie sich bitte nicht per E-Mail an das Gericht.

Folge des elektronischen Rechtsverkehrs ist die Einführung der elektronischen Akte

Ziel ist es, dass der Schriftwechsel elektronisch geführt wird und sogleich in eine elektronische Akte genommen werden kann. Scannen und ein Ausdruck zum Versand sollen entbehrlich werden. Post, die nicht elektronisch eingeht, wird grundsätzlich eingescannt. Schriftsätze des Gerichts, die nicht elektronisch übersandt werden können, werden ausgedruckt und versandt.

Weitere Informationen zu den einzelnen Themen finden Sie unter

Der elektronische Rechtsverkehr

Die elektronische Akte

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